Organisation

Die Burgergemeinde Wangen an der Aare ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Die historischen Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück. In den Regenerationsjahren, mit der Staatsverfassung des Kantons Bern von 1831 und mit der Neuorganisation des Gemeindewesens im Jahr 1833 entstand die moderne Burgergemeinde, deren Aufgaben sehr vielschichtig sind und direkt oder indirekt der Allgemeinheit dienen.

Sie ist eine sogenannte Personengemeinde, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden definierten Einwohnergemeinden. Die Burgerfamilien bilden die Burgergemeinde Wangen an der Aare. Burgerin oder Burger ist, wer am Heimatort Wohnsitz hat und einer Burgerfamilie angehört. Die Burgergemeinde verfügt über keine Steuerhoheit. Soweit das Vermögen nicht der Fürsorge dient, ist die Burgergemeinde selber steuerpflichtig.

Burgerrat

Der Burgerrat besteht zusammen mit dem Präsidenten aus 5 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt jeweils 4 Jahre, wobei die Burgerräte insgesamt für 3 Amtsperioden wiedergewählt werden können. Grundsätzlich findet jeden Monat eine Sitzung statt, in welcher der Burgerrat als Exekutive bzw. ausführendes Gremium der Burgergemeinde alle aktuellen Geschäfte gemäss Traktandenliste beratet und in seiner Kompetenz liegenden Entscheide fällt. Der Burgerrat führt die Burgergemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung, koordiniert die laufenden Geschäfte und vertritt die Burgergemeinde nach aussen. An den Sitzungen nimmt jeweils auch immer die Burgerschreiberin teil. Sie führt die Burgerkanzlei und schreibt das Protokoll.

Peter Rikli | Burgerpräsident

Rudolf Vogel | Vizepräsident / Leiter Ressort Liegenschaften und Bau

Isabelle Känzig | Leiterin Ressort Kommunikation/Burger

Michel Vogel | Leiter Ressort Finanzen/Sponsoring

Christine Cuesta |  Leiterin Ressort Wald/Landwirtschaft

Anita Flury-Vogel | Burgerschreiberin und -kassierin

Burgerversammlung

Zweimal im Jahr lädt der Burgerrat zu einer ordentlichen Burgerversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle in Wangen wohnhaften und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Burgerinnen und Burger. Die Burgerversammlung ist die Legislative, d.h. sie ist das entscheidende Organ. Sie ist Wahlorgan und beschliesst über alle grösseren Sachgeschäfte. Im ersten Halbjahr ist die Rechnung des vergangen Geschäftsjahres, im zweiten Halbjahr das Budget für das nächstfolgende Jahr zu genehmigen.

Reglemente

Die rechtlichen Grundlagen sind im Organisationsreglement der Burgergemeinde Wangen an der Aare festgehalten.

Gemeindegesetz des Kantons Bern (GG) vom 16.03.1998 (BSG 170.11)